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Aktuelle Meldungen

Die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde informiert über Änderungen im Jahr 2024

09.01.2024
News
 
 
 
Abschaffung der Kinderreisepässe

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe durch eine Gesetzesänderung abgeschafft, d. h. eine Neuausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung ist nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für Reisen außerhalb Deutschlands benötigen jedoch auch Kinder ein eigenes Dokument. Sind Reisen innerhalb der EU geplant, kommt als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) der Personalausweis in Betracht. Außerhalb der EU wird in der Regel ein regulärer Reisepass benötigt. Das Auswärtige Amt gibt unverbindliche Hinweise, welche Dokumente am jeweiligen Reiseziel akzeptiert werden.

Für Personen unter 24 Jahren sind der Personalausweis und der Reisepass 6 Jahre gültig. Zu beachten ist jedoch, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb kürzester Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise schon vor dem erreichten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist und ein neues Dokument für Reisen beantragt werden muss. Die Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung der Dokumente kann vier bis sechs Wochen dauern. Allen Eltern wird daher geraten, sich um eine rechtzeitige Beantragung zu kümmern. 

Als Grund für die Abschaffung der Kinderreisepässe nennt der Bund den erhöhten Aufwand sowohl für Eltern als auch die Verwaltung, wenn jährlich ein Kinderreisepass beantragt oder verlängert werden muss. Außerdem gehören Kinderreisepässe aufgrund fehlender Sicherheitsmerkmale und des fehlenden Chips zu den schwach geschützten Dokumenten, die von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
 
Gebührenänderung für Reisepässe

Das neue Jahr hält auch eine Änderung der Gebühren für Reisepässe bereit. So wurde die Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr von 60 auf 70 Euro erhöht. Die Reisepass-Gebühr für unter 24-jährige Personen sowie die Preise für optionale Zusatzleistungen – wie z. B. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder eine Express-Bestellung – sind hingegen unverändert geblieben. Eine detaillierte Übersicht über die Gebühren finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
 
Bei Fragen zu den Neuerungen und Gebühren oder allgemeiner Art können Sie sich gern an die zuständigen Ansprechpartner der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde wenden:
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